Seit 1. Januar 2021 haben männliche Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen in den 6 Monaten nach der Geburt des Kindes. Die neue Regelung soll einen starken Anreiz für eine ausgewogenere Verteilung der häuslichen Verantwortungen zwischen den Geschlechtern schaffen. Zugleich soll die erhoffte Entlastung Müttern erlauben, schneller in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren. In smart@work beleuchten wir die aktuelle Situation in Schweizer Haushalten, worin der neue Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht und wer diesen wie nutzen kann.
Grundlage und Definition des Anspruchs
Dauer: Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub basierend auf 10 Arbeitstagen bei einem 100% Pensum. Der vertragsgemässe Ferienanspruch bleibt davon unberührt und darf nicht gekürzt werden.
Verteilung: Der Urlaub kann flexibel am Stück oder verteilt auf einzelne Tage beansprucht werden.
Zeitraum: Der Urlaub kann innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Bei Adoption besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Gültigkeit: Der Anspruch erlischt nicht mit Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit, sondern lediglich ab 6 vollen Monaten nach der Geburt des Kindes.
Berechnung und Höhe der finanziellen Entschädigung
Finanzieller Leistungsumfang: Die Vaterschaftsentschädigung beträgt regulär 80% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor der Geburt, jedoch höchstens 196 CHF pro Tag.
Rechenbeispiel: Bei einem monatlichen Bruttolohn von 5400 CHF entspricht das 144 CHF Taggeld, bei vollem Anspruch der 10 freien Tage also Total 2016 CHF.
Teilzeitbeschäftigte: Wer im Teilzeitpensum gearbeitet hat, erhält 80% seines damit erzielten vordienstlichen Einkommens.
Berechnung Tage: Für 2 Wochen Urlaub werden 14 Tage ausbezahlt. Bei Aufteilung des Vaterschaftsurlaubs auf einzelne Tage werden pro 5 Tagegelder je 2 zusätzliche Tagegelder entrichtet.
Tipp
Neben den offiziellen Bestimmungen der Gesetzesänderung finden Sie hier auf der Seite des Bundes in der herunterladbaren PDF «Vorlage im Detail» Berechnungsbeispiele der Höhe der Entschädigung und eine Anleitung zur Beantragung.
Beantragung und Auszahlung
Beantragung notwendig: Väter, die einen geltenden Anspruch haben, müssen den gewünschten Vaterschaftsurlaub innerhalb der 6 auf die Geburt des Kindes folgenden Monate bei ihrer zuständigen Ausgleichskasse beantragen.
Wer zahlt die Entschädigung? Die Ausgleichskasse zahlt die Entschädigung nach Prüfung entweder direkt an den Vater oder an dessen Arbeitgeber, wenn dieser den Lohn während des gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs weiterhin bezahlt.
Voraussetzungen für den Anspruch
Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben generell alle selbständig oder unselbständig erwerbstätige Väter, welche
Zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater sind oder dies in den darauffolgenden 6 Monaten offiziell werden
Während der 9 Monate direkt vor der Geburt nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert waren
Während der 9 Monate vor der Geburt mindestens 5 Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder einen EO-Entschädigung (Erwerbsersatz oder auch Erwerbsausfallentschädigung genannt) erhalten haben
Aktuelle Arbeitsteilung in Schweizer Haushalten und Ausblick
Die wichtigsten Zahlen auf Grundlage der jüngsten statistischen Erhebungen des Bundes im Familienbericht Schweiz 2017:
Erwerbsquote: 80% beträgt die Erwerbsquote von Müttern, die mit einem Partner zusammenleben und jene von alleinlebenden Müttern 90%. Bei Männern liegt die Erwerbsquote unabhängig von der Familiensituation bei über 94% und erreicht bei Vätern mit Partnerin 98%.
Anteil Teilzeitbeschäftigung: 60% der 25- bis 54-jährigen erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, bei jungen Müttern mit Partner gar 81%. Bei Männern arbeiten lediglich rund 10% Teilzeit.
Arbeit im Beruf bei Paaren: Bei Paaren mit Kindern unter 25 Jahren im Haushalt zeichnen sich 3 dominante Modelle ab.
Bei knapp einem Viertel der Paare arbeitet der Partner Vollzeit, die Partnerin ist nicht erwerbstätig
Bei rund einem Drittel der Paare arbeitet der Partner Vollzeit und die Partnerin Teilzeit mit einem Pensum von bis zu 49%
Bei knapp einem Viertel der Paare arbeitet der Partner Vollzeit und die Partnerin in Teilzeit zwischen 50 und 89%
Arbeit im Haushalt bei Paaren mit Kindern: In fast zwei Dritteln der Haushalte mit Kindern wird die Hausarbeit hauptsächlich von der Frau erledigt, während lediglich in 5,1% der Haushalte hauptsächlich der Mann zuständig ist. Beim Rest kümmern sich beide gemeinsam.
Die Kennzahlen des Familienberichts sprechen eine deutliche Sprache: In Paarbeziehungen mit Kindern gehen vor allem Männer der Arbeit im Beruf nach, während ihre Partnerinnen die Arbeit im Haushalt überwiegend schultern. Mit dem neuen Vaterschaftsurlaub sollen die erheblichen Diskrepanzen abgemildert werden und zusätzliche Anreize für frischgebackene Väter geschaffen werden, gemeinsam mit ihrer Partnerin den Familienalltag zu gestalten, zu bewältigen und zu geniessen.
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