Am 1. Januar 2023 tritt die neue Stellenmeldepflicht für Berufe mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit in Kraft. Offene Stellen in Berufe mit einer bestimmten Jahresdurchschnittsarbeitslosenquote müssen dem zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden, bevor diese anderweitig ausgeschrieben oder besetzt werden. Per 1. Januar 2023 wird der Schwellenwert auf 5 Prozent festgelegt. In der Liste ist festgehalten, welche Berufe vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 meldepflichtig sind.
Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen und dürfen vorher nicht anderweitig publiziert werden. Sparen Sie Zeit und kümmern Sie sich um Ihr Tagesgeschäft. Wir übernehmen für Sie die korrekte und rechtskonforme Abwicklung der Stellenmeldung: einfach, sicher und kompetent.
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Meldepflichtige Berufsarten - Stellenmeldepflicht.pdf (847,8 KiB)
Basel +41 61 281 33 55 | Baden +41 56 296 33 55 | Rotkreuz +41 41 203 33 55 |
Kloten +41 44 872 70 00 | Winterthur +41 52 269 10 00 | Wil SG +41 71 913 80 80