Der Bund erleichtert die soziale und berufliche Integration von asylsuchenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in der Schweiz. Dafür wurde der sogenannte Schutzstatus S als schnelle und unbürokratische Lösung geschaffen. Neben einem zeitlich beschränkten Aufenthaltsrecht erhalten sie dadurch Zugang zu staatlichen Sozialleistungen und dem Arbeitsmarkt.
Die Registrierung der Flüchtenden erfolgt direkt an der Grenze oder in einem der Bundesasylzentren (BAZ) im Inland innerhalb von 90 Tagen nach Einreise. Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesasylzentren mit 24H Hotline.
Das Verfahren ist schnell und unkompliziert. Personalien sowie Fingerabdrücke der Schutzsuchenden werden aufgenommen und es gibt eine kurze Befragung im BAZ. Danach entscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM), ob sie den Schutzstatus S erhalten.